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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen Julia Bach Ferienwohnungen Management (Vermieter) und dem Gast (Mieter).

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1. Abschluss des Mietvertrages

Der Abschluss eines Mietvertrags läuft über ein Buchungsportal (AIRBNB, BOOKING.COM, FEWO-DIREKT) oder wird direkt zwischen Vermieter und Mieter vereinbart.

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Bei Abschluss eines Mietvertrages über ein Bookingportal gelten die Vertragsvereinbarungen des Portals in Ergänzung zu diesen AGB. Bei direkten Abschluss eines Mietvertrages erhält der Mieter bei einer Reservierungsanfrage ein Buchungsangebot in Form eines Mietvertrages. Der Mietvertrag kommt durch die fristgerechte Annahme, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, sowie durch die fristgerechte Leistung der Anzahlung durch den Mieter zu Gunsten des Vermieters zustande.

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Die Anzahlungshöhe wird im Mietvertrag vereinbart und beträgt in der Regel 50% der Mietsumme. Die Zahlung der Restsumme erfolgt durch den Mieter bis spätestens 14 Tage vor dem Abreisetag. Bei Auslandsüberweisungen gehen die Transferkosten zu Lasten des Mieters.

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2. Reservierungen

Unverbindliche Reservierungen, die den Mieter zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Mieter bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter eine Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Vermieter spätestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt.

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3. Stornierung

Der Rücktritt von einer  Buchung (Stornierung) ist vom Mieter in schriftlicher Form an den Vermieter zu richten.  Folgende Stornierungsgebühren werden durch den Mieter an den Vermieter fällig:

 

  • Eine Stornierung der Übernachtungen bis 61 Tage vor dem Anreisedatum ist kostenfrei.
     

  • Bei einer Stornierung ab 60 Tagen vor Anreise bis 15 Tage vor dem Anreisedatum wird eine Stornierungsgebühr von 50% des vereinbarten Mietpreises fällig 
     

  • Bei Stornierung ab 14 Tage vor Anreise bis 2 Tage vor Anreise werden 75% des Mietpreises zur Zahlung fällig.
     

  • Bei Stornierung ab einem Tag vor Anreise oder bei Nichterscheinen des Mieters werden 100% der Übernachtungskosten erhoben.

 

Geleistete Mietvorauszahlungen werden vom Vermieter mit Stornierungsansprüchen verrechnet. Zur Absicherung des Mieters wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchversicherung empfohlen.

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4. Kurtaxe

Vor Ort erhebt die Gemeinde eine Kurtaxe pro Gast. Die Höhe richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeinde. Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil der Mietkosten an den Vermieter und muss gesondert bei Anreise vom Mieter an den Vermieter bezahlt werden, der diese an die Gemeinde weiterleitet.

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5. Haftung durch den Vermieter

Mit dem wirksamen Abschluss des Mietvertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe der Unterkunft verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Unterkunft nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter  ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Übernachtungspreises.

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Weitere Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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6. Haftung durch den Mieter

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln. Der Mieter haftet während der Mietzeit für durch ihn oder Mitbewohner/Gäste entstehende Schäden. Sollte das Mietobjekt zum Beginn der Miete oder während der Mietzeit nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und/oder der Mieter oder Mitbewohner zu Schaden kommen, so hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Bei verspäteter Schadens- oder Mängelanzeige wird vermutet, dass das Mietobjekt vertragsgerecht übergeben worden ist und der Mieter den Schaden oder Mangel zu vertreten hat.

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Im Einzelfall kann der Vermieter vom Mieter mit Abschluss des Mietvertrages eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird individuell im Mietvertrag festgelegt. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt,  sollten keine Schäden strittig sein. Die Kaution kann durch den Mieter bis zur Höhe des entstanden Schadens einbehalten werden oder mit offenen Forderungen an den Mieter verrechnet werden. 

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7. Allgemeines

Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete An- oder verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet. Die Aushändigung der Wohnungsschlüssel erfolgt lediglich bei vollständiger Bezahlung des Mietpreises bei Mietbeginn. Der Bezug der Wohnung ist ab 15:00 Uhr möglich. Abreisen haben bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen. Anreisen nach 18:00 Uhr sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

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Bei Verlust eines Schlüssels, ist dies dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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Der Mieter verlässt das Mietobjekt am Abreisetag besenrein, insbesondere Küche/ Badezimmer sauber und ordentlich. Ansonsten verlangt der Vermieter vom Mieter durch den erhöhten Putzaufwand eine Reinigungsgebühr von 30,- €/Std..

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Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen aus dem Mietobjekt zu verweisen.

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Das gleich gilt für Feiern, Seminare, Konferenzen oder Veranstaltungen jegliche Art, bei der mehr Personen anwesend sind als die vertraglich vereinbarten Personen. Solche "Events" sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen aus dem Mietobjekt zu verweisen und Schadensersatz zu verlangen.

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Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

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In der Wohnung gilt striktes Rauchverbot. 

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Auf das Vertragsverhältnis zwischen demMieter und demVermieterfindet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Konstanz am Bodensee.

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